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Datenschutz

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Bond Dental hält sich an das Datenschutzgesetz von 1998 und das Informationsfreiheitsgesetz von 2000. In dieser Richtlinie werden unsere Verfahren beschrieben, mit denen wir sicherstellen, dass personenbezogene Daten von Patienten auf faire und rechtmäßige Weise verarbeitet werden.

Um Ihnen einen hohen Standard an zahnärztlicher Versorgung und Betreuung bieten zu können, müssen wir persönliche Informationen über Sie speichern. Diese personenbezogenen Daten umfassen:

  • Persönliche Angaben wie Name, Alter, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adresse und Hausarzt;
  • Ihr früherer und aktueller medizinischer und zahnmedizinischer Zustand;
  • Röntgenbilder, klinische Fotos und Studienmodelle;
  • Informationen über die Behandlung, die wir durchgeführt haben oder durchzuführen beabsichtigen (und deren Kosten);
  • Notizen zu Gesprächen oder Vorfällen, über die ein Protokoll geführt werden muss;
  • Aufzeichnungen über die Zustimmung zur Behandlung;
  • Jegliche (Sie betreffende) Korrespondenz mit anderen Fachleuten des Gesundheitswesens: z. B. Überweisungen an Spezialisten.

Wir müssen umfassende und genaue persönliche Daten über unsere Patienten speichern, um ihnen eine sichere und angemessene zahnärztliche Versorgung bieten zu können.

Wir werden personenbezogene Daten, die wir über Sie besitzen, auf folgende Weise verarbeiten:

Wir werden Ihre zahnärztlichen Unterlagen aufbewahren, solange Sie Patient in unserer Praxis sind. Wenn Sie nicht mehr Patient sind, bewahren wir die Daten noch mindestens elf Jahre lang auf, bei Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.

Persönliche Daten über Sie werden im Computersystem der Praxis und/oder in einem manuellen Ablagesystem gespeichert. Die Informationen sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich und nur befugte Mitarbeiter haben Zugang zu ihnen. Unser Computersystem verfügt über sichere Prüfpfade und wir sichern die Daten an jedem Arbeitstag.

Um eine ordnungsgemäße und sichere zahnärztliche Versorgung zu gewährleisten, müssen wir möglicherweise persönliche Daten über Sie weitergeben:

  • Ihr Hausarzt;
  • Das Krankenhaus oder der zahnärztliche Dienst der Gemeinde;
  • Andere medizinische Fachkräfte, die Sie betreuen;
  • Zahnversicherungsgesellschaften, bei denen Sie Mitglied sind.
  • Private zahnärztliche Versicherungen, bei denen Sie Mitglied sind.

Die Offenlegung erfolgt nach dem Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“. Die Informationen werden nur an die Personen/Organisationen weitergegeben, die sie benötigen, um Sie betreuen zu können und um eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten (deren Personal ebenfalls strengen Vertraulichkeitsregeln unterliegt). Der Empfänger erhält nur die Informationen, die er für diese Zwecke benötigt.

Unter sehr begrenzten Umständen oder wenn dies gesetzlich oder durch einen Gerichtsbeschluss vorgeschrieben ist, müssen personenbezogene Daten möglicherweise an Dritte weitergegeben werden, die nicht mit Ihrer zahnärztlichen Behandlung in Verbindung stehen. In allen anderen Situationen erfolgt eine Offenlegung, die nicht durch diese Richtlinie abgedeckt ist, nur, wenn wir Ihre ausdrückliche Zustimmung haben. Soweit möglich, werden Sie über diese Anträge auf Offenlegung informiert.

Sie haben das Recht, auf die Daten, die wir über Sie gespeichert haben, zuzugreifen und eine Kopie davon zu erhalten. Der Zugang kann schriftlich beantragt werden. Für das Kopieren von Unterlagen erheben wir eine Gebühr von 10 £. Für das Kopieren von Röntgenbildern wird eine zusätzliche Gebühr von 40 £ erhoben. Wir stellen Ihnen innerhalb von 40 Tagen nach Eingang des Antrags und der Gebühr eine Kopie der Akte zur Verfügung und geben Ihnen auf Wunsch eine Erklärung zu Ihrer Akte.

Wenn Sie in eine andere Zahnarztpraxis umziehen, können wir (nach unserem Ermessen) die Original-Röntgenbilder und Kopien direkt an diese Praxis kostenlos ausleihen, wenn wir eine schriftliche Anfrage von dieser Praxis erhalten.

Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihre personenbezogenen Daten in der in dieser Richtlinie beschriebenen Weise weitergegeben oder verwendet werden, besprechen Sie die Angelegenheit bitte mit Ihrem Zahnarzt. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen, aber bedenken Sie bitte, dass dies unsere Fähigkeit, Sie zahnärztlich zu versorgen, beeinträchtigen kann.