Zahnarzt in Marylebone und Bloomsbury
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Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren

Verhaltenskodex für Patientenbeschwerden

In dieser Praxis nehmen wir Beschwerden sehr ernst und versuchen sicherzustellen, dass alle unsere Patienten mit unseren Dienstleistungen zufrieden sind. Wenn Patienten sich beschweren, werden sie zuvorkommend und unverzüglich behandelt, damit die Angelegenheit so schnell wie möglich geklärt wird. Dieses Verfahren ist auf diese Ziele ausgerichtet.

Unser Ziel ist es, auf Beschwerden so zu reagieren, wie wir es uns wünschen würden, dass unsere Beschwerde über eine Dienstleistung behandelt wird. Wir lernen aus jedem Fehler, der uns unterläuft, und gehen auf die Sorgen unserer Kunden einfühlsam und fürsorglich ein.

  1. Die Person, die für die Bearbeitung von Beschwerden über die von uns erbrachten Dienstleistungen zuständig ist, ist Dr. Kev Patel, Dental Clinical Director.
  2. Wenn sich ein Patient telefonisch oder persönlich beschwert, hören wir uns seine Beschwerde an und bieten ihm an, ihn sofort an den klinischen Direktor der Zahnklinik zu verweisen. Wenn der klinische Leiter der Zahnarztpraxis zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar ist, wird der Patient darüber informiert, wann er mit dem klinischen Leiter der Zahnarztpraxis sprechen kann, und es werden entsprechende Vorkehrungen getroffen, damit dies geschehen kann. Der Mitarbeiter nimmt kurze Angaben zu der Beschwerde auf und leitet sie an den klinischen Leiter der Zahnklinik weiter. Wenn wir dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums arrangieren können oder wenn der Patient nicht warten möchte, um die Angelegenheit zu besprechen, werden Vorkehrungen getroffen, damit sich jemand anderes darum kümmert.
  3. Wenn sich der Patient schriftlich oder per E-Mail beschwert, wird die Beschwerde unverzüglich an den klinischen Leiter der Zahnklinik, Dr. Kev Patel, weitergeleitet.
  4. Bezieht sich eine Beschwerde auf einen Aspekt der klinischen Versorgung oder der damit verbundenen Kosten, wird sie normalerweise an den betreffenden Zahnarzt weitergeleitet, es sei denn, der Patient wünscht dies nicht.
  5. Wir werden die Beschwerde des Patienten innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich bestätigen und eine Kopie dieses Verhaltenskodexes beifügen.
  6. Wir bemühen uns, die Beschwerde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach ihrem Eingang zu prüfen und die Umstände, die zu der Beschwerde geführt haben, zu erläutern. Wenn der Patient nicht zu uns kommen möchte, werden wir versuchen, telefonisch mit ihm zu sprechen. Wenn wir nicht in der Lage sind, die Beschwerde innerhalb von zehn Arbeitstagen zu untersuchen, werden wir den Patienten unter Angabe der Gründe für die Verzögerung und des voraussichtlichen Zeitraums, in dem die Untersuchung abgeschlossen sein wird, benachrichtigen.
  7. Wir werden die Entscheidung über die Beschwerde unmittelbar nach Abschluss unserer Untersuchung schriftlich bestätigen.
  8. Es werden ordnungsgemäße und umfassende Aufzeichnungen über alle eingegangenen Beschwerden sowie über alle Maßnahmen geführt, die als Folge einer Beschwerde zur Verbesserung der Dienstleistungen ergriffen werden.
  9. Wenn Patienten mit dem Ergebnis unseres Verfahrens nicht zufrieden sind, können sie eine Beschwerde einreichen:

Der parlamentarische Ombudsmann und der Ombudsmann für das Gesundheitswesen, Millbank Tower, Millbank, London, SW1P 4QP. Telefon: 0345 015 4033 www.ombudsman.org.uk

The Dental Complaints Service, The Lansdowne Building, 2 Lansdowne Road, Croydon, Greater London, CR9 2ER. Telefon: 08456 120 540 www.dentalcomplaints.org.uk

The General Dental Council, 37 Wimpole Street, London. W1N 8DQ. Telefon: 0845 222 4141, die Aufsichtsbehörde der Zahnärzte für Beschwerden über berufliches Fehlverhalten